Versicherungsschäden
Versicherungsschaden
Ein Schaden istschnell passiert
Ein Schaden ist schnell passiert. Wir helfen Ihnen dabei, die passende Lösung für Ihr Fahrzeug oder Ihre Polstermöbel zu finden.
Ob Karosserie- und Lackschaden, beschädigtes Möbelleder oder eine hartnäckige Verschmutzung: Wir prüfen, welche Arbeiten möglich sind, und besprechen mit Ihnen den Ablauf und die voraussichtlichen Kosten.
Sie haben bereits ein Gutachten? Bringen Sie es gerne mit. Auch ohne Gutachten können Sie uns ansprechen.
Hier finden Sie Informationen zu Ihrem Anliegen:
Karosserie, Lack und Fahrzeugaufbereitung
Schäden an Möbeln und Polstern
Missgeschicke an fremden Fahrzeugen oder Möbeln
Wichtig: Nicht jede Beschädigung oder Verschmutzung ist versichert. Ob und in welchem Umfang eine Versicherung Kosten übernimmt, hängt vom Schadenhergang und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

Kasko
Kasko-Schäden:Karosserie und Lack
Fahrzeug abgeben, wir organisieren die vereinbarten Arbeiten.
Sie haben einen Fahrzeugschaden und möchten Ihre Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen? Wir prüfen den Schaden und besprechen mit Ihnen die erforderlichen Arbeiten.
Karosserie- und Lackierarbeiten führen unsere Partnerbetriebe aus. Wir übernehmen die Koordination und bleiben Ihr Vertragspartner für den bei uns beauftragten Gesamtumfang.
Sie bringen Ihr Fahrzeug zu uns und holen es nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten wieder bei uns ab. Sie erhalten eine Gesamtrechnung von uns.
Kontrolle
Unsere zusätzliche Kontrollenach der Lackierung
Nach den Lackierarbeiten kontrollieren wir das Ergebnis bei uns im Betrieb. Dabei achten wir insbesondere auf das Oberflächenbild und den Lackglanz.
Die mit Ihnen vereinbarte Finish-Politur stimmen wir auf den Lackzustand ab. Zeigt sich weiterer Nachbesserungsbedarf, koordinieren wir diesen mit unserem Partnerbetrieb.
Ob eine Finish-Politur von der Versicherung erstattet wird, ist gesondert zu klären. Zusätzliche kosmetische Leistungen sind nicht automatisch versichert. Den Umfang und mögliche Eigenkosten besprechen wir vor der Beauftragung mit Ihnen.
Vorher und nachher
Lackschadenam Lexus RX 500
Ziehen Sie den Regler über das Bild: Kratzer und Lackabrieb an Tür und Schweller vor und nach der Reparatur.

Hausrat
Hausratversicherung:Polstermöbel
Prüfen, was erhalten werden kann.
Ein Brand, Rauch als Folge eines Brandes oder ein Leitungswasserschaden kann Möbel erheblich beeinträchtigen. Je nach Schaden und Material kann eine fachgerechte Reinigung oder Aufbereitung möglich sein.
Wir prüfen, welche Maßnahmen für Ihr Möbelstück geeignet sind und ob die Bearbeitung innerhalb unseres Leistungsangebots möglich ist.
Möbelleder reinigen, reparieren und pigmentieren wir selbst in unserem Betrieb. Je nach Lederart und Zustand können wir beschädigte Oberflächen bearbeiten und farblich überarbeiten. Das zu erwartende Ergebnis und mögliche Grenzen besprechen wir vorab mit Ihnen.
Auch bei anderen Polstermöbeln prüfen wir, ob eine fachgerechte Reinigung oder Aufbereitung möglich ist.
Bei Brand- und Rauchschäden muss zunächst geklärt werden, ob eine spezialisierte Schadstoffprüfung oder Sanierung erforderlich ist. Eine gewöhnliche Polsterreinigung reicht dafür nicht immer aus.

Privathaftpflicht
Privathaftpflicht:kleine Missgeschicke
Hilfe bei Verschmutzungen an fremden Fahrzeugen und Möbeln.
Ein Getränk kippt auf das Sofa von Freunden, einem Kind wird während der Autofahrt übel oder eine ausgelaufene Windel verschmutzt einen fremden Autositz.
Solche Situationen sind unangenehm. Wir prüfen diskret und sachlich, welche Reinigung oder Aufbereitung möglich ist.
Mögliche Reinigungsanlässe sind beispielsweise:
- verschüttete Getränke auf Leder- oder Stoffpolstern
- Erbrochenes auf Fahrzeugsitzen
- Verschmutzungen durch ausgelaufene Windeln
- inkontinenzbedingte Verschmutzungen im Fahrzeug oder auf Möbeln
Diese Beispiele sind keine Zusage von Versicherungsschutz. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt solche Kosten nicht automatisch. Entscheidend sind unter anderem die rechtliche Haftung, die versicherten Personen und der vereinbarte Tarif.
Ihr Vorteil
Ein Ansprechpartnerfür die vereinbarten Arbeiten
Wir koordinieren die bei uns beauftragten Arbeiten an Ihrem Fahrzeug, von unseren eigenen Leistungen bis zu den Karosserie- und Lackierarbeiten unserer Partnerbetriebe.
Für Sie bedeutet das:
Fahrzeug bei uns abgeben und wieder abholen
persönliche Abstimmung zu Arbeiten und Kosten
Organisation der beauftragten Karosserie- und Lackierarbeiten
bei Bedarf Organisation eines Ersatzfahrzeugs nach Absprache und Verfügbarkeit
abschließende Kontrolle und vereinbartes Finish bei uns
eine Gesamtrechnung über die bei uns beauftragten Leistungen
Unterstützung bei der Versicherungsabrechnung, soweit vereinbart und möglich
Sie benötigen ein Ersatzfahrzeug? Sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an. Wir klären mit Ihnen die Verfügbarkeit, die Mietbedingungen und die voraussichtlichen Kosten. Ob Ihre Versicherung diese übernimmt, muss gesondert abgestimmt werden.
Ablauf
So gehen Sienach einem Schaden vor
- 01Schaden dokumentieren
Fotografieren Sie den betroffenen Bereich und notieren Sie kurz, wann und wie der Schaden entstanden ist.
- 02Versicherung informieren
Wenn Sie Leistungen Ihrer Versicherung beanspruchen möchten, melden Sie den Versicherungsfall unverzüglich. Eine Anfrage bei uns oder das Ausfüllen eines Abrechnungsformulars ersetzt diese Schadenmeldung nicht.
- 03Weitere Schäden begrenzen
Ergreifen Sie zumutbare und sichere Maßnahmen, um eine Verschlimmerung zu verhindern. Beachten Sie die Hinweise Ihres Versicherers. Dringende Maßnahmen zur Schadenminderung dürfen nicht unnötig verzögert werden.
- 04Arbeiten mit uns abstimmen
Wir besprechen die möglichen Maßnahmen, das zu erwartende Ergebnis und die voraussichtlichen Kosten. Falls eine Besichtigung oder ein Kostenvoranschlag kostenpflichtig ist, informieren wir Sie vorher.
- 05Auftrag erteilen
Nach der Abstimmung beauftragen Sie die gewünschten Leistungen. Werden zusätzliche Arbeiten erforderlich, stimmen wir deren Umfang und mögliche Mehrkosten vor der Ausführung mit Ihnen ab.
Fragen und Antworten
Was Kunden vorherwissen möchten
Häufige Fragen zu Kasko-Schäden
Spielt es eine Rolle, ob ich Teilkasko oder Vollkasko habe?
Ja. Die Versicherungen decken unterschiedliche Risiken ab. Die Teilkasko kann beispielsweise bei bestimmten Brand-, Glas- oder Naturereignisschäden greifen. Die Vollkasko umfasst darüber hinaus insbesondere bestimmte selbst verursachte Unfallschäden und Vandalismusschäden. Maßgeblich ist Ihr Vertrag.
Kann ich meinen Schaden trotz Werkstattbindung bei Ihnen vorstellen?
Für eine erste Anfrage können Sie uns ansprechen. Vor einer Beauftragung sollten Sie aber mit Ihrem Versicherer klären, welche Vorgaben gelten und ob die Bearbeitung über uns akzeptiert wird. Auch freie Werkstattwahl bedeutet nicht automatisch, dass alle vorgesehenen Kosten übernommen werden.
Ich habe bereits ein Gutachten. Können Sie damit arbeiten?
Ja. Wir berücksichtigen die dokumentierten Schäden und prüfen die vorgesehenen Arbeiten. Ein Gutachten allein ist allerdings weder ein Auftrag an uns noch eine verbindliche Kostenübernahmezusage.
Was ist, wenn noch kein Gutachten vorliegt?
Sie können trotzdem anfragen. Ob eine Besichtigung, ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten benötigt wird, hängt vom Schadenfall ab. Stimmen Sie bei Kaskoschäden eine eigene Gutachterbeauftragung und die Kosten dafür vorher mit Ihrem Versicherer ab.
Können Sie direkt mit meiner Kaskoversicherung abrechnen?
Ja, wenn Ihre Versicherung der direkten Abrechnung zustimmt, können wir die Rechnung direkt bei ihr einreichen und die Zahlung erhalten. Die dafür erforderlichen Unterlagen besprechen wir mit Ihnen.
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung und Kosten, die Ihre Versicherung nicht übernimmt, können bei Ihnen verbleiben. Mögliche Eigenkosten klären wir vor der Beauftragung so weit wie möglich mit Ihnen.
Was gilt, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Schaden verursacht hat?
Dann kann die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zuständig sein, soweit dieser für den Schaden haftet. Auch in diesem Fall können wir die beauftragten Arbeiten organisieren. Für die Abrechnung kann eine entsprechende Abtretung vereinbart werden. Bei streitigen Haftungsfragen ist eine unabhängige Rechtsberatung sinnvoll.
Häufige Fragen zu Hausrat und Polstermöbeln
Übernimmt die Hausratversicherung jeden Schaden am Sofa?
Nein. Entscheidend ist, ob ein versichertes Ereignis vorliegt. Ein selbst verschüttetes Getränk oder ein alltäglicher Fleck ist in einer üblichen Hausratversicherung grundsätzlich nicht allein deshalb versichert, weil ein Möbelstück betroffen ist. Besondere Tarifvereinbarungen können davon abweichen.
Können Sie auch hochwertige Ledermöbel bearbeiten?
Ja. Wir prüfen die Lederart, den Zustand und das Schadenbild. Anschließend besprechen wir, ob Reinigung, Lederreparatur oder Pigmentierung geeignet sind.
Muss mein beschädigtes Möbelstück ersetzt werden?
Nicht unbedingt. Je nach Material und Schadenumfang kann eine Aufbereitung eine Alternative sein. Nicht jede Beschädigung lässt sich jedoch vollständig oder ohne sichtbare Spuren beheben.
Ein Gutachten liegt bereits vor. Was mache ich damit?
Bringen Sie die Unterlagen gerne mit. Wir berücksichtigen die für unsere Leistungen relevanten Feststellungen und besprechen die mögliche Umsetzung.
Soll ich das beschädigte Möbelstück sofort entsorgen?
Stimmen Sie eine Entsorgung möglichst zuerst mit dem Versicherer ab und dokumentieren Sie den Schaden. Beachten Sie dabei die Sicherheitshinweise zuständiger Fachstellen. Gefährlich belastete Gegenstände sollten nicht allein zur Beweissicherung weiter benutzt oder ungeschützt gelagert werden.
Rechnen Sie direkt mit der Hausratversicherung ab?
Den möglichen Abrechnungsweg klären wir im Einzelfall. Unser Formular für Fahrzeugschäden lässt sich nicht ohne Weiteres auf Hausratschäden übertragen. Eine Direktabrechnung können wir daher nicht pauschal zusagen.
Häufige Fragen zu Missgeschicken und Privathaftpflicht
Mein Kind hat sich im Auto eines Freundes erbrochen. Können Sie helfen?
Ja. Wir prüfen den betroffenen Bereich und besprechen, welche Reinigung möglich ist. Ob die Versicherung zahlt, muss gesondert geklärt werden. Bei plötzlich auftretendem Erbrechen kann eine rechtliche Haftung fehlen. Bei kleinen Kindern kommen außerdem besondere Haftungsregeln und mögliche Tarifleistungen hinzu.
Eine Windel ist ausgelaufen oder es gab einen Inkontinenzvorfall. Was kann ich tun?
Dokumentieren Sie die Verschmutzung und sprechen Sie uns möglichst zeitnah an. Vermeiden Sie aggressive Reinigungsmittel und ein starkes Durchnässen der Polster. Wir prüfen, wie weit die Verschmutzung eingedrungen ist und welche Behandlung infrage kommt.
Ein Getränk ist auf ein fremdes Ledersofa gefallen. Ist das ein Haftpflichtschaden?
Eine Privathaftpflichtversicherung kann infrage kommen. Das hängt unter anderem davon ab, wie der Schaden entstanden ist, wer dafür haftet und ob Versicherungsschutz besteht. Wir können die erforderlichen Arbeiten fachlich einschätzen und die voraussichtlichen Kosten beschreiben.
Zahlt meine Privathaftpflicht auch für mein eigenes Sofa oder mein eigenes Fahrzeug?
Eigenschäden sind grundsätzlich kein Fall für die gewöhnliche Privathaftpflichtversicherung. Besondere vertragliche Erweiterungen können abweichen. Eine Reinigung oder Aufbereitung können Sie bei uns auch unabhängig von einer Versicherungsleistung beauftragen.
Haften Eltern automatisch für Schäden ihrer Kinder?
Nein. Eine Haftung der Eltern folgt nicht allein daraus, dass ihr Kind einen Schaden verursacht hat. Unter anderem können das Alter des Kindes und eine mögliche Verletzung der Aufsichtspflicht eine Rolle spielen. Manche Tarife sehen zusätzliche Leistungen für Schäden durch deliktunfähige Kinder vor.
Können Sie bestätigen, dass die Versicherung zahlen muss?
Nein. Wir beurteilen das Material, den Schaden und die möglichen Arbeiten. Eine rechtliche Prüfung der Haftung oder eine verbindliche Zusage von Versicherungsleistungen übernehmen wir nicht.
Kosten und Direktabrechnung
Muss ich trotz Versicherung etwas selbst bezahlen?
Das ist möglich. Selbstbeteiligungen, nicht versicherte Zusatzleistungen oder andere nicht erstattete Beträge können bei Ihnen verbleiben.
Welche Zahlungen Sie uns gegenüber schulden, richtet sich nach Ihrem Auftrag und den konkreten Abrechnungsvereinbarungen. Eine erwartete Versicherungsleistung hebt Ihre Zahlungspflicht nicht automatisch auf.
Was bedeutet eine Abtretung?
Bei einer Abtretung übertragen Sie die darin bezeichneten Ansprüche an uns, damit wir diese im vereinbarten Umfang unmittelbar geltend machen können.
Die Abtretung in unserem Fahrzeugformular ist ausdrücklich für Kfz-Haftpflichtschäden vorgesehen. Sie ist keine Garantie, dass der Versicherer sämtliche Kosten übernimmt.
Wenn wir Sie nach dieser Vereinbarung wegen ausbleibender oder unvollständiger Versicherungszahlung in Anspruch nehmen, erfolgt dies gegen Rückabtretung der noch offenen Forderung. Zahlungen der Versicherung auf unsere Rechnung werden selbstverständlich angerechnet.
Kann ich auch ohne Versicherungsschutz zu Ihnen kommen?
Ja. Sie können eine geeignete Reinigung, Aufbereitung oder Reparatur auch selbst bezahlen. Die vorgesehenen Arbeiten und Kosten besprechen wir vor der Beauftragung mit Ihnen.
Welche Unterlagen helfen uns?
Für Ihre erste Anfrage genügen meist Fotos und eine kurze Beschreibung des Schadens.
- Falls vorhanden, helfen außerdem:
- Gutachten oder Kostenvoranschlag
- Schadennummer und zuständiger Versicherer
- bereits vorliegende Informationen zur Kostenübernahme
- Angaben zum Fahrzeug, Möbelstück und Material
- bei Möbeln gegebenenfalls Kaufbelege
Bitte senden Sie nur die für die Bearbeitung benötigten Angaben. Medizinische Unterlagen und Informationen über unbeteiligte Personen benötigen wir für die erste Einschätzung nicht.
Fragen aus der Werkstatt, kurz beantwortet. Ihre Frage fehlt? 07195 135464
Versicherungsschäden
Sie haben einen Schaden? Sprechen Sie uns an.
Fahrzeug, Leder oder Polster: wir prüfen, welche Lösung möglich ist.
- Gutachten vorhanden? Gerne mitbringen.
- Noch kein Gutachten? Trotzdem anfragen.
- Unsicher, ob eine Aufbereitung möglich ist? Schicken Sie uns Fotos und eine kurze Beschreibung.
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag
- 08:00 bis 18:00 Uhr
- Samstag
- 09:00 bis 14:00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.
Unsere Unterstützung umfasst die fachliche Einschätzung, die vereinbarten Arbeiten und deren Organisation sowie die dazugehörige Abrechnung im vereinbarten Umfang. Eine umfassende rechtliche Vertretung bei streitigen Haftungs- oder Versicherungsfragen gehört nicht zu unserem Leistungsangebot. Eine Kostenübernahme durch die Versicherung können wir nicht zusagen.
