Information
Steuerbonus
Arbeiten an Leder- und Polstermöbeln, die wir bei Ihnen zu Hause ausführen, können als Handwerkerleistung im Haushalt die Einkommensteuer mindern. Hier steht, was das Gesetz dafür verlangt und wo die Grenze zur Werkstatt liegt.
Was das Gesetz vorsieht
Nach § 35a Abs. 3 EStG ermäßigt sich die Einkommensteuer für Handwerkerleistungen im Haushalt auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 1.200 Euro im Jahr. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht die Kosten für Material. Voraussetzung ist, dass Sie eine Rechnung erhalten haben und den Betrag auf unser Konto überweisen; Barzahlung ist ausgeschlossen (§ 35a Abs. 5 EStG). Die Arbeit muss in Ihrem Haushalt erbracht werden.
Welche Arbeiten wir bei Ihnen zu Hause ausführen
In Frage kommen Arbeiten an Leder- und Stoffmöbeln, die vor Ort möglich sind:
- Grundreinigung von Stoff- und Ledergarnituren
- Lederpflege
- Reparaturen an Leder, zum Beispiel Kratzer, Brandlöcher oder Farbflecken
Ob eine bestimmte Arbeit bei Ihnen vor Ort möglich ist, klären wir vorher mit Ihnen. Unsere Rechnung weist die Arbeitskosten getrennt aus.
Was nicht begünstigt ist
Arbeiten in unserer Werkstatt fallen nicht unter diese Steuerermäßigung, auch wenn das Möbelstück anschließend wieder in Ihren Haushalt zurückkehrt. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 13. Mai 2020 (VI R 7/18) bestätigt: Lohnkosten für Arbeiten in der Werkstatt des Handwerkers sind nicht nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt. Das betrifft bei uns zum Beispiel ausgeblichene Ledergarnituren, die neu pigmentiert werden müssen; diese Arbeit ist nur in der Werkstatt möglich. Auch die Fahrzeugaufbereitung in unserer Werkstatt ist nicht begünstigt.
Im Einzelfall entscheidet Ihre Steuerberatung
Ob und in welcher Höhe die Ermäßigung bei Ihnen greift, hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab. Bitte lassen Sie das von Ihrer Steuerberatung prüfen; über die Anerkennung entscheidet das Finanzamt. Wir sichern keine bestimmte Ersparnis zu.
